Münster (Westfalen) – originaler Wandergewerbeschein Vordruck B für Inländer, ausgestellt im Jahr 1951 vom Beschlußausschuß des Regierungsbezirks Münster. Dieses amtliche Dokument diente als behördliche Genehmigung zur Ausübung eines Wandergewerbes nach den Vorschriften der Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Inhalt & Aufbau:
Der Schein umfasst mehrere Seiten mit vollständigen Vorschriften, amtlichen Stempeln und handschriftlichen Eintragungen. Auf der Innenseite findet sich das Original-Passfoto der Inhaberin mit mehrfachen Behördenstempeln („Beschlußausschuß Regierungsbezirk Münster“).
Detaillierte Angaben zu Wohnort, Staatsangehörigkeit, Berufstätigkeit sowie Verlängerungsvermerk 1952 sind enthalten.
Besondere Merkmale: Originalausgabe 1951 – vollständig ausgefüllt und unterschrieben Amtlicher Stempel: Regierungsbezirk Münster (Westf.) Verlängerung 1952 handschriftlich eingetragen Original-Porträtfoto mit Behördenstempel Kompletter Text der Gewerbevorschriften Rückseitig: weitere Vorschriften und Ausschlüsse gemäß Gewerbeordnung Historische Einordnung: Sammlerrelevanz:
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Wandergewerbeschein ein amtlicher Nachweis für reisende Händler und Gewerbetreibende, die außerhalb fester Geschäftsräume tätig waren. Der Schein war Voraussetzung für legale Handelstätigkeit und diente zugleich der Überwachung des Wandergewerbes durch die kommunalen Behörden. In der frühen Bundesrepublik Deutschland war der Besitz eines solchen Dokuments ein wichtiges Zeichen für Seriosität und Gewerbeberechtigung.
Der Regierungsbezirk Münster gehörte in den 1950er Jahren zu den zentralen Verwaltungsbezirken Nordrhein-Westfalens. Dokumente dieser Art sind heute wertvolle Zeitzeugnisse der deutschen Nachkriegsgeschichte und geben Einblick in die bürokratische Struktur und Wirtschaftsordnung der jungen Bundesrepublik.
Solche Original-Dokumente mit Foto und Stempel aus den frühen 1950er Jahren sind begehrte Objekte für Heimatforscher, Historiker, Dokumentensammler und Museen. Besonders interessant ist die Verlängerung 1952, die den fortgesetzten Gewerbebetrieb dokumentiert.
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