Die Verwendung von Ganzsachenausschnitten auf einem Brief/Postkarte war erlaubt, jedoch nur mit Zusatzfrankatur. Damit wäre diese Verwendung ohne Einschreiben/Eilboten nicht erlaubt gewesen. Diese Verwendungen sind trotzdem sehr selten.Die Postkarte mit der Formularnummer: DPO 444 (3.41) wurde 1942 von Radom - Koniegpol nach Krakau versandt.