Der Handel mit Antiken und Bodenfunden

Der Handel mit Antiken und Bodenfunden ist in nahezu allen Ländern nur mit entsprechenden Papieren und Dokumenten erlaubt. In Deutschland müssen Sie nachweisen, woher die Antike stammt, und wie sie in Ihren Besitz gelangt ist (Herkunftsnachweis).

Folgende drei Situationen sind denkbar:

1. Der Fund stammt aus einer Grabung
Generell gilt: alle antiken Funde müssen der Denkmalbehörde vorgelegt werden. Ob Sie den Fund behalten und das Eigentum an ihm erwerben dürfen, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab, in dem der Fundort liegt.

Fall 1) In 13 Bundesländern gilt die Regelung des sogenannten „Schatzregals“. In diesem Fall können Sie kein Eigentum an Ihrem Fund erwerben, da alle Fundstücke lt. Regelung in den Besitz des Landes übergehen.

Fall 2) In den restlichen Bundesländern ist es möglich, dass Sie nach Vorlage bei der Denkmalbehörde das Fundstück behalten oder erwerben können. In diesem Fall bekommen Sie von der Behörde ein entsprechendes Dokument, das Sie als legitimen Finder der Antike ausweist. Zu beachten ist in diesem Fall noch der §984 - BGB. Dieser regelt, dass das Eigentum an Funden je zur Hälfte an den Finder und den Grundtückseigentümer übergeht. Wollen Sie eine gefunde Antike kaufen oder verkaufen, sollte neben den amtlichen Dokumenten auch noch die Zustimmung des Grundstückseigentümers vorliegen.

2. Der Fund ist schon sehr lange in Ihrem Besitz und stammt aus einer alten Sammlung
In diesem Fall müssen Dokumente und Belege vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer der Antike sind. Fehlen die Einkaufs- oder Einfuhrdokumente, können Sie Ihren rechtmässigen Besitz über Indizien belegen. Beispiele hierfür können sein: Ein altes Bestandsverzeichnis, in dem die Antike aufgeführt ist oder altes Fotomaterial, das ihren langjährigen Besitz dokumentiert.

3. Der Fund stammt aus dem Handel
In diesem Fall besteht der Herkunftsnachweis aus dem offiziellen Kaufbeleg des Händlers oder der Rechnung des Auktionshauses. Die Verantwortung der legalen Herkunft liegt hier beim Händler oder beim Auktionshaus.

Sollte Ihre Antike aus dem Ausland stammen, benötigen Sie eine behördliche Ausfuhrgenehmigung und entsprechende Zollpapiere.

oldthing Redaktion 10/2010

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