Statut
Z u s t a n d: original Dokumente, Telegramme, Briefe + Berichte aus der Zeit, dieser Infektionskrankheit in den Lagern Herr zu werden; Hochinteressante Briefbogen, Unterschriften, Stempel usw., meist aus 1942 + 1943 - teils auch von banaler Bürokratie + kriegsbedingten Liefer-Problemen zeugend. Hochinteressantes Konvolut mit musealem Charakter. Infos der Uni Erlangen zum Thema: "Fleckfieber und Kleiderlaus Das Fleckfieber (Typhus exanthematicus; engl.: Typhus) ist eine bakterielle Infektionskrankheit. Der Erreger, Rickettsia prowazeki, wird durch die Kleiderlaus übertragen. Unbehandelt verläuft die Krankheit, v.a. bei alten und geschwächten Menschen, oft tödlich. Um 1900 war das Fleckfieber aus Mitteleuropa weitgehend verschwunden. Während des 1. Weltkriegs kam es in Deutschland wieder zu Epidemien, die ihren Ausgang von russischen Kriegsgefangenenlagern nahmen. 1924 ging die Zahl der Erkrankungen auf Vorkriegsniveau zurück. Was blieb, war die Angst vor dem Fleckfieber und seiner Überträgerin, der Kleiderlaus. Als die deutsche Wehrmacht 1941 nach Polen und Rußland vorrückte, befürchteten die Experten eine erneute Fleckfieberwelle. Sie betonten die Notwendigkeit, möglichst rasch wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um die deutschen Soldaten vor Fleckfieber zu schützen und eine Verschleppung der Krankheit nach Westen zu verhüten. Dieses Ziel sollte auf zwei Wegen erreicht werden: zum einen durch die "Entlausung" von Menschen und Kleidung, zum anderen durch die Impfung besonders gefährdeter Einzelpersonen. Die Herstellung von wirkungsvollem Impfstoff in großen Mengen schien daher das Gebot der Stunde. Die Impfung erfolgte mit abgetöteten Rickettsien. Ihre Züchtung war sehr aufwendig, da die Erreger sich nur in lebenden Zellen vermehren. Es standen unterschiedliche Methoden zur Verfügung: Bei dem bewährten "Verfahren nach Weigl" wurden die Bakterien im Läusedarm kultiviert; bei dem neueren "Verfahren nach Cox und Gildemeister" wurden bebrütete Hühnereier mit Rickettsien infiziert und der Impfstoff aus dem bakterienhaltigen Dottersack hergestellt. Dieses Verfahren war einfacher und ergiebiger. Unklar war, welcher Impfstoff den besseren Schutz bot. Fleckfieberversuche in Buchenwald: Führende Vertreter von Regierung, Pharmaindustrie, Wissenschaft und SS beschlossen Ende 1941, die Wirksamkeit und Verträglichkeit verschiedener Fleckfieber-Impfstoffe durch Versuche an KZ-Häftlingen zu prüfen. Von Januar 1942 bis Juli 1944 wurden insgesamt 9 Versuchsreihen durchgeführt. Getestet wurden u.a. Impfstoffe der Behringwerke Marburg und des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie der Impfstoff nach Weigl aus den Instituten in Lemberg und Krakau. Die Versuche wurden in Block 46 des KZ Buchenwald durchgeführt. Die Leitung übernahm Dr. Erwin Ding-Schuler. Sein Stellvertreter war Dr. Waldemar Hoven. Die Versuchsopfer waren männliche Häftlinge aller Nationen, die meist willkürlich durch den Lagerarzt oder die SS-Lagerführer zur Teilnahme an den Versuchen bestimmt wurden. Ein Teil von ihnen wurde geimpft, der andere Teil blieb ungeimpft. Etwa 4 bis 6 Wochen später wurden alle Versuchspersonen künstlich mit Fleckfieber infiziert. Der Krankheitsverlauf der geimpften und der ungeimpften Häftlinge wurde genau beobachtet und gewissenhaft dokumentiert. Von den ca. 450 Versuchspersonen starben 158 an den Folgen der Fleckfieber-Erkrankung. Weitere 70 bis 120 Opfer wurden künstlich infiziert, um die Bakterienstämme in ihrem Körper am Leben zu erhalten. Fast alle dieser "Passage-Personen" verstarben. Von März 1943 bis Januar 1945 führte Ding-Schuler auch Versuche zur Behandlung des Fleckfiebers durch. Als Therapeutika kamen mehrere Medikamente der Firma Hoechst (IG-Farben) sowie ein Fleckfieber-Impfstoff zum Einsatz. Die Versuchspersonen wurden künstlich infiziert und der Verlauf der Krankheit mit und ohne Behandlung verglichen. Die Medikamente erwiesen sich als unwirksam und hatten schwerste Nebenwirkungen. In beiden Gruppen starb jeder zweite Häftling." --- Es werden keine Fotos verschickt - nur direkte Besichtigung möglich!!! --- Kommissionware ohne MwSt.-Ausweis