Für die Deutsche Demokratische Republik geltende völkerrechtliche Regeln der Kriegführung Teil A und B Dienstvorschrift K 010/3/004.

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Beschreibung

Selbstverlag, 1983, 509 Seiten. Taschenbuch, Paperback.

Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde vom 12. August 1949 - Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See vom 12. August 1949 - Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 - Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 - Ergänzungsprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 bezüglich des Schutzes von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) - Ergänzungsprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 bezüglich des Schutzes von Opfern nichtinternationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) - Erklärung betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder plattdrücken vom 29. Juli 1899 (Dum-Dum-Geschosse) - Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten vom 18. 10. 1907 (III. Haager Abkommen) - Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. 10. 1907 (IV. Haager Abkommen mit Haager Landkriegsordnung) - Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges vom 18. 10. 1907 (V. Haager Abkommen) - Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruch der Feindseligkeiten vom 18. 10. 1907 (VI. Haager Abkommen) - Abkommen über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe vom 18. 10. 1907 (VII. Haager Abkommen) - Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten vom 18. 10. 1907 (IX. Haager Abkommen) - Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekrieges vom 18. 10. 1907 (XIII. Haager Abkommen) - Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege vom 17. 06. 1925 - Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. 05. 1954 sowie dazu vereinbartes Protokoll - Konvention über das Verbot militärischer oder sonstiger feindseliger Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt vom 18. 05. 1977 - Konvention über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßig verletzend oder unterschiedslos wirken können vom 10. 04. 1981 - Auszug aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel 91 - Auszug aus dem Strafgesetzbuch der DDR, Paragraphen 85 bis 89, 91 bis 95 und 277 bis 283 - Auszug aus dem Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 08. 08. 1945, Artikel 6.

Statut

guter bis sehr guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren: Band 1 etwas verbogen bzw. senkrecht angeknickt - Band 2 rechts unten etwas eselsohrig - beide: Papier vergilbt, aber Seiten sauber und ordentlich

Détails sur l'article

Herausgeber: Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Nationale Verteidigung

Titel: Für die Deutsche Demokratische Republik geltende völkerrechtliche Regeln der Kriegführung
Teil A und B
Dienstvorschrift K 010/3/004

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Selbstverlag

Jahr: 1983

Seitenanzahl: 509 Seiten

Einband: Taschenbuch, Paperback

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 20.5 cm x 14.5 cm

numéro d'oldthing: 47307473
| le numéro de stockage: 330806

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Mitglied-167069 am 19.08.2024

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Mitglied-161114 am 03.08.2023

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