Dr. F. A. von Bernewitz: Königl. Sächs. Gesetz, betreffend die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Unter Berücksichtigung der Landtagsverhandlungen mit

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Beschreibung

Statut

noch guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren - 2 alte Namen im Vorsatz - Bindung etwas gelockert - Papier etwas vergilbt, aber Seiten überwiegend sauber und ordentlich - Seiten teils etwas eselsohrig - Besitzerstempel auf dem Titel - Rückseite fachgerecht repariert, Einleitung - Gesetz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 - Gesetz, das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873 - Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die Organisation derBehörden für die innere Verwaltung, vom 21. April 1873 und der damitzusammenhängenden Gesetze betreffend, vom 20. August 1874 - - Beilage A. Eintheilung des Königreichs Sachsen nach den kreishaupt- und amtshauptmannschaftlichen Verwaltungsbezirken - - - Verordnung, die Errichtung amshauptmannschaftlicher Delegationen betreffend, vom 21. August 1874 - Verordnung, die in Folge der neuen Organisation der Verwaltungsbehörden eintretenden veränderten Competenzverhältnisse betreffend, vom 22. August 1874 - Verordnung, die Zuständigkeit in Angelegenheiten der öffentlichen Irrenfürsorge betreffend, vom 23. August 1874 - - Beilage A. Instruction für die Ortspolizeibehörden, die in Betreffgemeingefährlicher Irrer vorläufig zu ergreifenden Maßregeln betreffend - - - Verordnung, die Competenz der Elbschifffahrtsgerichte und der Elbstromämter betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Aufhebung von Todten und Scheintodten, ingleichen die Anzeigen über außerordentliche Vorfälle und die Lebensrettungsprämien betreffend, vom 21. September 1874 - - Beilage A. Anleitung zur Behandlung Scheintodter - - Beilage B. Anzeige über Auffindung eines Todten oder Scheintodten - - Beilage C. Anzeige über nachbemerkten Unglücksfall, resp. Selbstmord - - - Verordnung, zu Ausführung des Gesetzes, daß Verfahren inVerwaltungsstrafsachen betreffend, vom 22. April 1873, vom 22. September 1874 - - Beilage A. Formulare zu Strafverfügungen - - - Verordnung des Ministeriums des Innern, die künftigen Medicinalbezirke und die beiden Apothekenrevisionsbezirke betreffend, vom 18. September 1874 - Verordnung, die Einführung der neuen organischen Verwaltungsgesetze in den Schönburgschen Receßherrschaften betreffend, vom 19. September 1874 - Verordnung, die Königliche Verwaltungs-Commission für die Schönburg'schen Receßherrschaften betreffend, vom 21. September 1874 - Anhang: Formulare zu dem vorgeschriebenen Wahlverhandlungsprotocoll - Sachregister, Halbleinen, ca. 11 x 17, 220 Seiten

Détails sur l'article

Autor: Dr. F. A. von Bernewitz

Titel: Königl. Sächs. Gesetz, betreffend die Organisation der Behörden
für die innere Verwaltung vom 21. April 1873, nebst den damit in Verbindung stehenden Gesetzen und Verordnungen, Unter Berücksichtigung der Landtagsverhandlungen mit Erläuterungen herausgegeben

Verlagsname: Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung

Jahr: 1874

Sprache: Deutsch

numéro d'oldthing: 39050599
| le numéro de stockage: 302590

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