Siehe Scan:
Extrem seltenes Nachnahme-Postanweisungsformular vom 16.05.1908. Lochung ist ein späterer Prüfvermerk des Postamtes und keine Registraturlochung.
Diese Formulare A.24d blieben im Regelfall zu Prüfzwecken bei der Post und wurden nicht an den Empfänger ausgehändigt.
Als Inlandsverwendung in DSWA das einzig bekannte Exemplar.
ArtNr.: 5002017
Prüfung: original