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Verordnung betreffend die zur Aufnahme des Spedition-Handels in den Städten der Herzogthümer überhaupt wie auch die dem Transit-Handel über Kiel insbesondere zu verstattende Freyheiten. Friedendburg, den 17. Junii 1779.

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Beschreibung

Kopenhagen, Nicolai Christian Höpfner, 1779, [4] S. 22 cm.

Zustand

VD18 90668936. - Wir Christian der Siebende, von Gottes Gnaden König zu Dännemark und Norwegen ... Thun kund hiemit, Daß Wir... durch eine ... allergnädigst erlassenen Verordnung festgesetzt haben, daß von allen fremden Waaren, welche Von einem an der Ost-See belegenen auswärtigen Hafen aus der zweyten Hand in Unsere Königreiche Dännemark und Norwegen eingeführet werden... hinführo in gedachten Königreichen ausser dem gewöhnlichen Tarifmäßigen Zolle, annoch die Hälfrte desselben mehr an Verhöhungs-Zoll entrichtet werden sollen.... Christian VII. (1749-1808), König von Dänemark. [Unterz.] Schimmelmann. Classen. Schlegel." - Von dieser Regelung, zur Förderung des Warenhandels in Dänemark und Norwegen gedacht, waren Kiel und Altona ausgenommen

Details zum Artikel

Titel: Verordnung betreffend die zur Aufnahme des Spedition-Handels in den Städten der Herzogthümer überhaupt wie auch die dem Transit-Handel über Kiel insbesondere zu verstattende Freyheiten. Friedendburg, den 17. Junii 1779

Verlagsort: Kopenhagen

Verlagsname: Nicolai Christian Höpfner

Jahr: 1779

Seitenanzahl: [4] S. 22 cm

Sprache: Deutsch

Händler-Kategorie: Wirtschaft: Allgemein, Handel, Ökonomie

oldthing-Nummer: 40206959
| Lagernummer: 86109

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Artikelstandort: DE-20459 Hamburg
Sprache: deutsch
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