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Geschichterzählung des Rechtsstreits, welchen Johann Georg von Busche, Thumcapitular zu Osnabrück und Minden, und Kläger, gegen das Thumcapitul zu Minden, und Beklagte, bey der Mindischen Regierung und den zween folgenden Mitteln, seit dem 24. Jenner 1744

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Beschreibung

O. O. u. Drucker, 1750, 179, (1) Bütten-S. 4to (23,5 cm). Interimskarton d. Zeit mit durchgezog. Pgt..-Bünden.

Zustand

Eins von 40 (!) Exemplaren. - VD18 11749539. - Clement, David: Bibliotheque Curieuse Historique Et Critique..., T. 5, S. 450. - Enthält 14 Anzeigen (Grundsätze), jede mit Beweis (Begründung) und Anmerkung, zu folgenden Themen: Gerichtsordnung und Gesetzbuch müssen in gutem Stil bei allgemeiner Verständlichkeit abgefaßt werden, jedoch nicht überladen oder mit überflüssigen Fakten versehen, Voraussetzungen der Einrede des Beklagten gegen die Wahl des Richters, Bedeutung des Eides und Kriterien für die Ablegung desselben; Argumente gegen die Einführung von Bußgeldern gegen den Verlierer eines Revisionsverfahrens (Sukkumbenzgelder), Awaltsgebühren, Angemessenheit von Richtervergütungen, um der Gefahr der Bestechung vorzubeugen, Verständlichkeit und ordnungsgemäße Abfassung der Urteile, Strafen in Zivilprozessen sollen Geldstrafen sein. Oberappellationsgerichtsräte und -Bediente sollen möglichst unverheiratet und nicht miteinander verwandt oder nahe befreundet sein, Praxis der Syndikatsklage (Klage auf Entschädigung gegen absichtlich oder grob fahrlässige Urteile von Richtern); gedruckte Herausgabe der Anklage, öffentliche Verhandlung unter Anwesenheit der Landesherrschaft und Hinzuziehung vieler Sachverständiger, keine Verjährung u.a. - Mit unzähligen gerichtspraktischen Beispielen und Anmerkungen. Ab S. 111 die Geschichterzählung zum im Titel angegebenen Rechtsstreit. Verhandelt wurde die Notwendingkeit eines siebten evangelischen Kanonikats, da nach dem Westfälischen Frieden nur noch sechs Kanonikate verblieben waren. Das siebte wurde fundiert und gestiftet, verfügte aber nicht über Pfründe. Die übrigen Kapitulare, vor allerm die römisch-katholischen, waren nicht willens, diese "durch Abkürtzung ihrer Gefälle herbeyzuschaffen". So kaufte es Christoph von Busch für 8000 Reichstaler. Dieses Geld aber wurde von Domkapitel Minden nicht geteilt, sondern für eigene Zwecke (Rettung von Gut Wedekindstein) ausgegeben. Es folgte der im Titel angegebene Rechtsstreit. - Johann Georg von Busch (bis 1754), Domkapitular zu Osnabrück und Minden. - Umschlag mit leichten Gebrauchsspuren, Titel und 2 Bll. mit Braunfleck im oberen Eck, eine Lage mit Schattenfleck im Bund, dort auch kl. Wurmgang. Vorsatz mit hs. Anmerk. von alter Hd.: "Liber rarissimus, cuius 40. tantum exemplaria typis sunt exorata. v. Clement Bibl. curieuse, T. V. p. 450." - Sehr selten!

Details zum Artikel

Titel: Geschichterzählung des Rechtsstreits, welchen Johann Georg von Busche, Thumcapitular zu Osnabrück und Minden, und Kläger, gegen das Thumcapitul zu Minden, und Beklagte, bey der Mindischen Regierung und den zween folgenden Mitteln, seit dem 24. Jenner 1744. bis den 20. Sept. 1749 geführet hat. Wobey gezeiget wird, wie in der Sache zwar geurtheilet ist; aber Billig gesprochen werden sollen. Nebst einer Vorrede, die mit einem Anhange, so von Verbesserung der Gerichtspflege, in 14 (zugleich bewiesenen) höchstnützlichen Anzeigen handelt, bey Gelegenheit der Syndicatsklage, welche gegen das letzte Urtheil erhoben worden, im Druck heraus gegeben. Hat Anschlüsse A.B.C.D.E.F. und G

Verlagsort: O. O. u. Drucker

Jahr: 1750

Seitenanzahl: 179, (1) Bütten-S. 4to (23,5 cm). Interimskarton d. Zeit mit durchgezog. Pgt..-Bünden

Sprache: Deutsch

Händler-Kategorie: Recht, Jura

oldthing-Nummer: 45610960
| Lagernummer: 94322

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Artikelstandort: DE-20459 Hamburg
Sprache: deutsch
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