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[Erneuerte Verordnung gegen die Einfuhr von rohen Viehhäuten und Fellen ohne Attest, zum Schutz vor Viehseuchen]. Hannover den 8ten Junius 1798. An alle Obrigkeiten im Lande.

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Beschreibung

Hannover, 1798, [1] Bl, einseitig bedruckt. 4to 33 cm.

Zustand

VD18 9065322X. - Es ist bereits in dem Anschrieben vom 31ten Jenner 1776 verordnet: daß keine rohe Viehhäute und Felle, weder bey den Zöllen noch in die Städte, sollen eingelassen werden, wenn nicht in den dabei zu producirenden obrigkeitlichen Attesten bescheiniget ist, daß die Felle von dem unverdächtigen Ort, woher sie gebracht werden, von dem daselbst geschlachteten Vieh wirklich sind ... Hannover den 8ten Junius 1798. Königlich-Großbritannische zur Churfürstlich-Braunschweig-Lüneburgschen Regierung verordnete Geheime-Räthe ... [Unterz.:] C. R. A. Graf v. Kielmannsegge. - Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. [= Einfuhrverbot für rohen Viehhäute und Fellen wg. Tierseuchen]. - Carl Rudolph August von Kielmannsegge (1731-1810), deutscher Minister und Kammerpräsident

Details zum Artikel

Titel: [Erneuerte Verordnung gegen die Einfuhr von rohen Viehhäuten und Fellen ohne Attest, zum Schutz vor Viehseuchen]. Hannover den 8ten Junius 1798. An alle Obrigkeiten im Lande

Verlagsort: Hannover

Jahr: 1798

Seitenanzahl: [1] Bl, einseitig bedruckt. 4to 33 cm

Sprache: Deutsch

Händler-Kategorie: Landwirtschaft, Gartenbau, Viehzucht, Forstwesen

oldthing-Nummer: 34788022
| Lagernummer: 86336

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Artikelstandort: DE-20459 Hamburg
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