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Bürger-Eid / Bürger-Eyd [Hamburger Bürgereid]. 2 FAKSIMILE-Drucke der Fassungen von 1697 und 1849.

Beschreibung

(Braunschweig, Archiv-Verlag), [Ca. 1988, 2 einseitig bedruckte gefalt. Bll.; Blattgröße ca. 32,5 x 19,5 cm.

Zustand

Der Bürgereid, erstmals 1483 gesetzlich vorgeschrieben, wurde nach Zahlung eines Bürgergeldes "vor sitzendem Rate" im Rathaus geleistet. Danach erhielt der Bürger den auf seinen Namen ausgestellten Bürgerzettel mit der Eidesformel. Der Bürgerzettel von 1697 enthält die niederdeutsche Eidesformel, die bis 1844 gültig war; die von da an benutzte etwas vereinfachte hochdeutsche Fassung blieb in Kraft bis zur Abschaffung des Bürgereides 1918. - Gut und sauber

Details zum Artikel

Titel: Bürger-Eid / Bürger-Eyd [Hamburger Bürgereid]. 2 FAKSIMILE-Drucke der Fassungen von 1697 und 1849

Verlagsort: (Braunschweig

Verlagsname: Archiv-Verlag)

Jahr: [Ca. 1988

Seitenanzahl: 2 einseitig bedruckte gefalt. Bll.; Blattgröße ca. 32,5 x 19,5 cm

Sprache: Deutsch

Händler-Kategorie: Hamburg: Recht, Strafrecht, Staatsrecht, Verwaltung

oldthing-Nummer: 52141303
| Lagernummer: 56717

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Artikelstandort: DE-20459 Hamburg
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