Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt im § 4 g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle:

2. Geschäftsführer:

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung für Sicherheit:

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:




6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:


7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:










8. Regelfristen für die Löschung der Daten:





9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:



oldthing Flohmärkte Berlin P&S eGbR

Regina Pröhm & Michael Schrottmeyer

Michael Schrottmeyer

Stechlinstr. 5 – 10318 Berlin

Reelle und virtuelle Vermietung und Vermarktung von Verkaufsflächen an private und gewerbliche Verkäufer insbesondere von Antiquitäten, Sammlerwaren und Second Hand auf von oldthing betriebenen Märkten, Sammlerbörsen, Webportalen und ShoppingMalls.

Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten und anderen Geschäftspartnern, sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich ist.

Im Unternehmen die Stellen, die z.B. an der Ausführung der mit den Mitarbeitern bestehenden Arbeitsverträge( z.B. Personalabteilung, Buchhaltung, Vorgesetzte) und der mit den Kunden und Lieferanten bestehenden Kauf- und Dienstleistungsverträge (z.B. Marketing, Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen) mitwirken.
 
Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Steuer- und Zollbehörden)
 
Externe Auftragnehmer entsprechend § 11BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden Sie gelöscht, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke der Speicherung nicht mehr erforderlich ist.

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.