IMT - Internationales Militär Tribunal: Urteil Ohlendorf u.a. (Rückentitel), Fall Nr. 9.

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1948, EA; II, 266 S.; Format: 21x33.

10-12sennholz*--- "Otto Ohlendorf (* 4. Februar 1907 in Hoheneggelsen; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei, Befehlshaber der Einsatzgruppe D und Amtschef (SD-Inland) im Reichssicherheitshauptamt (RSHA)." (wikipedia); - - - Militaergerichtshof II, Justiz-Palast Nuerberg, Deutschland, 8. April 1948. Die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Otto Ohlendorf, Heinz Jost, Erich Naumann, Otto Rasch, Erwin Schulz, Franz Six, Paul Blobel, Walter Blume, Martin Sandberger, Willy Seibert, Eugen Steimle, Ernst Biberstein, Werner Braune, Walter Haensch, Gustav Nosske, Adolf Ott, Eduard Strauch, Emil Hausmann, Woldemar Klingelhoefer, Lothar Fendler, Waldemar von Radetzky, Felix Ruehl, Heinz Hermann Schubert und Mathias (Matthias) Graf, Angeklagte. Urteil und Urteilsbegründung des Gerichtshofs. Captain Michael A. Musmanno, U.S.M.P. Vorsitzender Richter; John J. Speight, Richter; Richard D. Dixon, Richter; - - - I n h a l t : Inhaltsverzeichnis; Anschuldigungen in der Anklageschrift; Einsatzgruppen: Glaubwürdigkeit der Meldungen; Die Groesse des Unternehmens; Arbeitseinsatz vor Hinrichtungen; Anstiftung zu Pogromen; Aneignung von persönlicher Habe und von Wertgegenstaenden; Kriegsgefangene; Exekutionsmethoden; Das geltende Recht: Rechtszustaendigkeit: Anwendung des Voelkerrechts auf einzelne Uebeltaeter; Notwehr und Notstand: Massentoetungen aus ideologischen Gruenden; Toetungen von Nicht-Kombattanten durch Abwerfen von Bomben; Hoeherer Befehl: Berufung auf hoeheren Befehl muss Unkenntnis der Rechtswidrigkeit nachweisen; Der Einwand von hoeheren Befehl muss den Nachweis der Noetigung enthalten; Ein deutscher Praezedenzfall zur Doktrin vom hoeheren Befehl; Nicht-Beteiligung: Partisanen; Suchemassnahmen; Verbrecherische Organisationen; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Simferopol; Das Führerprinzip; Die Einzelurteile; - - - Z u s t a n d: 2--, schlichter Bibliotheks-Einband mit goldenem Rückentitel, Blätter nach maschinenschriftlichem Manuskript hetogrphiert + gelocht. - - - Überaus seltenes originales Zeitdokument.

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Details zum Artikel

Autor: IMT - Internationales Militär Tribunal

Titel: Urteil Ohlendorf u.a. (Rückentitel), Fall Nr. 9;

Verlagsort: 1948

Seitenanzahl: EA; II, 266 S.; Format: 21x33

Bemerkung: 10-12sennholz*--- "Otto Ohlendorf (* 4. Februar 1907 in Hoheneggelsen; † 7. Juni 1951 in Landsberg am Lech) war SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei, Befehlshaber der Einsatzgruppe D und Amtschef (SD-Inland) im Reichssicherheitshauptamt (RSHA)." (wikipedia); - - - Militaergerichtshof II, Justiz-Palast Nuerberg, Deutschland, 8. April 1948. Die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Otto Ohlendorf, Heinz Jost, Erich Naumann, Otto Rasch, Erwin Schulz, Franz Six, Paul Blobel, Walter Blume, Martin Sandberger, Willy Seibert, Eugen Steimle, Ernst Biberstein, Werner Braune, Walter Haensch, Gustav Nosske, Adolf Ott, Eduard Strauch, Emil Hausmann, Woldemar Klingelhoefer, Lothar Fendler, Waldemar von Radetzky, Felix Ruehl, Heinz Hermann Schubert und Mathias (Matthias) Graf, Angeklagte. Urteil und Urteilsbegründung des Gerichtshofs. Captain Michael A. Musmanno, U.S.M.P. Vorsitzender Richter; John J. Speight, Richter; Richard D. Dixon, Richter; - - - I n h a l t : Inhaltsverzeichnis; Anschuldigungen in der Anklageschrift; Einsatzgruppen: Glaubwürdigkeit der Meldungen; Die Groesse des Unternehmens; Arbeitseinsatz vor Hinrichtungen; Anstiftung zu Pogromen; Aneignung von persönlicher Habe und von Wertgegenstaenden; Kriegsgefangene; Exekutionsmethoden; Das geltende Recht: Rechtszustaendigkeit: Anwendung des Voelkerrechts auf einzelne Uebeltaeter; Notwehr und Notstand: Massentoetungen aus ideologischen Gruenden; Toetungen von Nicht-Kombattanten durch Abwerfen von Bomben; Hoeherer Befehl: Berufung auf hoeheren Befehl muss Unkenntnis der Rechtswidrigkeit nachweisen; Der Einwand von hoeheren Befehl muss den Nachweis der Noetigung enthalten; Ein deutscher Praezedenzfall zur Doktrin vom hoeheren Befehl; Nicht-Beteiligung: Partisanen; Suchemassnahmen; Verbrecherische Organisationen; Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Simferopol; Das Führerprinzip; Die Einzelurteile; - - - Z u s t a n d: 2--, schlichter Bibliotheks-Einband mit goldenem Rückentitel, Blätter nach maschinenschriftlichem Manuskript hetogrphiert + gelocht. - - - Überaus seltenes originales Zeitdokument

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