Dr. Hugo Dietschi: Die Jura-Gewässer-Korrektion Ein Streit zwischen Bern und Solothurn.

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Oltner Tageblatt, Olten, 1916, 38 Seiten. Taschenbuch, Paperback.

Bei den Juragewässerkorrektionen, oft auch als Juragewässerkorrekturen bezeichnet, wurde die Aare ab Aarberg in den Bielersee umgeleitet. Für die Zuleitung in den See wurde der Hagneckkanal und für die Ableitung zurück ins alte Aare-Bett bei Büren der Nidau-Büren-Kanal gebaut. Als leistungsfähigere Verbindungen zwischen den drei Jurarandseen wurden der Broyekanal (zwischen Murten- und Neuenburgersee) und der Zihlkanal (zwischen Neuenburger- und Bielersee) gebaut. Mit diesen Kanälen wurden ausreichende Hochwasserabflüsse geschaffen und die ausgleichende Wirkung der drei zusammenhängenden Seen ausgedehnt. Die Aare erreicht auch im Unterlauf geringere Hochwasserstände als in früheren Jahrhunderten. Zur Regulierung dient das Wehr Port im Nidau-Büren-Kanal. Anschliessend konnten das durch bisherige Überschwemmungen versumpfte Gebiet im Dreieck zwischen den drei Seen – das Schweizer Seeland im engeren Sinn –, die Orbeebene westlich des Neuenburgersees und das Flussgebiet der Aare zwischen Aarberg und Solothurn entwässert und landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Durch die Absenkung des Neuenburgersees bildete sich aus dessen ehemaligen Flachwasserzonen am Süd- und Ostufer die Grande Cariçaie. Die erste Gewässerkorrektion von 1868 bis 1891 erwies sich als nicht ausreichend, weshalb 1939 und 1962 bis 1973 zusätzliche Massnahmen (zweite Juragewässerkorrektion) erfolgten. (Wikipedia) Hugo Dietschi, Präsident der Staatswirtschafts-Kommission des Kantons Solothurn in Olten: "In der kürzlich zu Ende gegangenen Session des bernischen Großen Rates hat Großrat Freiburghaus ein Postulat eingebracht, das den Regierungsrat einladet, angesichts der ungenügendenAbflußverhältnisse der Juragewässer beförderlichst beim Bundesrat und dem Kanton Solothurn vorstellig zu werden, um auf eine möglichste Beschleunigung der Uebelstände zu dringen. Die Nidauer Schleusen seien zudem außerordentlichen Verhältnissen nicht gewachsen. Wenn dieser Uebelstand gehoben sein werde, so werde doch eine rationelle Lösung nur in der Richtung nach Solothurn zu suchen sein. Finanzdirektor Scheurer beantwortete die gefallenen Bemerkungen dahin, daß die Solothurner bestreiten, daß sie am mangelhaften Wasserabfluß Schuld seien. An den mißlichen Zuständen seien ganz gewiß die Abflußverhältnisse Schuld. Anno 1910 und dieses Jahr sei es vorgekommen, daß die Zihl vom Bielersee rückwärts in den Neuenburgersee floß. Dadurch werde auch die Broye gestaut, und deren hoher Wasserstand hindere wiederum die Hauptkanäle, die Abzugsgräben zu entleeren. Die Aare sollte von Büren bis Solothurn korrigiert werden, die Krümmungen bei Rütti, Leuzingen, Arch, Altreu und Bettlach sollten abgeschnitten und der Aarelauf gradlinig gelegt werden. Insonderlich seien hinderlich die Schlaufen von Leuingen, Altreu und Bettlach. Sicher sei, daß das große Moos nur dann von der stets drohenden Ueberschwemmungsgefahr befreit werden könne, wenn das Postulat Freiburghaus verwirklicht werde.".

Zustand

sehr guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren: rechte untere Ecken leicht angeknickt bzw. knittrig

Details zum Artikel

Autor: Dr. Hugo Dietschi

Titel: Die Jura-Gewässer-Korrektion
Ein Streit zwischen Bern und Solothurn

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Oltner Tageblatt, Olten

Jahr: 1916

Seitenanzahl: 38 Seiten

Einband: Taschenbuch, Paperback

Bemerkung: Bei den Juragewässerkorrektionen, oft auch als Juragewässerkorrekturen bezeichnet, wurde die Aare ab Aarberg in den Bielersee umgeleitet. Für die Zuleitung in den See wurde der Hagneckkanal und für die Ableitung zurück ins alte Aare-Bett bei Büren der Nidau-Büren-Kanal gebaut. Als leistungsfähigere Verbindungen zwischen den drei Jurarandseen wurden der Broyekanal (zwischen Murten- und Neuenburgersee) und der Zihlkanal (zwischen Neuenburger- und Bielersee) gebaut. Mit diesen Kanälen wurden ausreichende Hochwasserabflüsse geschaffen und die ausgleichende Wirkung der drei zusammenhängenden Seen ausgedehnt. Die Aare erreicht auch im Unterlauf geringere Hochwasserstände als in früheren Jahrhunderten. Zur Regulierung dient das Wehr Port im Nidau-Büren-Kanal. Anschliessend konnten das durch bisherige Überschwemmungen versumpfte Gebiet im Dreieck zwischen den drei Seen – das Schweizer Seeland im engeren Sinn –, die Orbeebene westlich des Neuenburgersees und das Flussgebiet der Aare zwischen Aarberg und Solothurn entwässert und landwirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Durch die Absenkung des Neuenburgersees bildete sich aus dessen ehemaligen Flachwasserzonen am Süd- und Ostufer die Grande Cariçaie. Die erste Gewässerkorrektion von 1868 bis 1891 erwies sich als nicht ausreichend, weshalb 1939 und 1962 bis 1973 zusätzliche Massnahmen (zweite Juragewässerkorrektion) erfolgten. (Wikipedia) Hugo Dietschi, Präsident der Staatswirtschafts-Kommission des Kantons Solothurn in Olten: "In der kürzlich zu Ende gegangenen Session des bernischen Großen Rates hat Großrat Freiburghaus ein Postulat eingebracht, das den Regierungsrat einladet, angesichts der ungenügendenAbflußverhältnisse der Juragewässer beförderlichst beim Bundesrat und dem Kanton Solothurn vorstellig zu werden, um auf eine möglichste Beschleunigung der Uebelstände zu dringen. Die Nidauer Schleusen seien zudem außerordentlichen Verhältnissen nicht gewachsen. Wenn dieser Uebelstand gehoben sein werde, so werde doch eine rationelle Lösung nur in der Richtung nach Solothurn zu suchen sein. Finanzdirektor Scheurer beantwortete die gefallenen Bemerkungen dahin, daß die Solothurner bestreiten, daß sie am mangelhaften Wasserabfluß Schuld seien. An den mißlichen Zuständen seien ganz gewiß die Abflußverhältnisse Schuld. Anno 1910 und dieses Jahr sei es vorgekommen, daß die Zihl vom Bielersee rückwärts in den Neuenburgersee floß. Dadurch werde auch die Broye gestaut, und deren hoher Wasserstand hindere wiederum die Hauptkanäle, die Abzugsgräben zu entleeren. Die Aare sollte von Büren bis Solothurn korrigiert werden, die Krümmungen bei Rütti, Leuzingen, Arch, Altreu und Bettlach sollten abgeschnitten und der Aarelauf gradlinig gelegt werden. Insonderlich seien hinderlich die Schlaufen von Leuingen, Altreu und Bettlach. Sicher sei, daß das große Moos nur dann von der stets drohenden Ueberschwemmungsgefahr befreit werden könne, wenn das Postulat Freiburghaus verwirklicht werde."

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