Für die Deutsche Demokratische Republik geltende völkerrechtliche Regeln der Kriegführung Teil A und B Dienstvorschrift K 010/3/004.

Ein Angebot in Bücher & Zeitschriften Militär | Militaria - 3.032 weitere Angebote in dieser Kategorie

Seitenaufrufe: 13

Beschreibung

Selbstverlag, 1983, 509 Seiten. Taschenbuch, Paperback.

Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde vom 12. August 1949 - Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See vom 12. August 1949 - Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12. August 1949 - Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 - Ergänzungsprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 bezüglich des Schutzes von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) - Ergänzungsprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 bezüglich des Schutzes von Opfern nichtinternationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II) - Erklärung betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder plattdrücken vom 29. Juli 1899 (Dum-Dum-Geschosse) - Abkommen über den Beginn der Feindseligkeiten vom 18. 10. 1907 (III. Haager Abkommen) - Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. 10. 1907 (IV. Haager Abkommen mit Haager Landkriegsordnung) - Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges vom 18. 10. 1907 (V. Haager Abkommen) - Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruch der Feindseligkeiten vom 18. 10. 1907 (VI. Haager Abkommen) - Abkommen über die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe vom 18. 10. 1907 (VII. Haager Abkommen) - Abkommen betreffend die Beschießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten vom 18. 10. 1907 (IX. Haager Abkommen) - Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekrieges vom 18. 10. 1907 (XIII. Haager Abkommen) - Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege vom 17. 06. 1925 - Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. 05. 1954 sowie dazu vereinbartes Protokoll - Konvention über das Verbot militärischer oder sonstiger feindseliger Anwendung von Mitteln zur Einwirkung auf die Umwelt vom 18. 05. 1977 - Konvention über Verbote oder Beschränkungen der Anwendung bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßig verletzend oder unterschiedslos wirken können vom 10. 04. 1981 - Auszug aus der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Artikel 91 - Auszug aus dem Strafgesetzbuch der DDR, Paragraphen 85 bis 89, 91 bis 95 und 277 bis 283 - Auszug aus dem Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 08. 08. 1945, Artikel 6.

Zustand

guter bis sehr guter Zustand, geringe Gebrauchs- und Alterungsspuren: Band 1 etwas verbogen bzw. senkrecht angeknickt - Band 2 rechts unten etwas eselsohrig - beide: Papier vergilbt, aber Seiten sauber und ordentlich

Details zum Artikel

Herausgeber: Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, Ministerium für Nationale Verteidigung

Titel: Für die Deutsche Demokratische Republik geltende völkerrechtliche Regeln der Kriegführung
Teil A und B
Dienstvorschrift K 010/3/004

Auflage: Erstausgabe

Verlagsname: Selbstverlag

Jahr: 1983

Seitenanzahl: 509 Seiten

Einband: Taschenbuch, Paperback

Produktart: Buch

Sprache: Deutsch

Länge x Breite: 20.5 cm x 14.5 cm

oldthing-Nummer: 47307473
| Lagernummer: 330806

Versandantiquariat_Funke

Verkäuferbewertungen
96 % Positiv
211 Verkäufe
Gewerblicher Anbieter
Artikelstandort: DE-01279 Dresden
Sprache: deutsch

Mitglied-167069 am 19.08.2024

Rasche, transparente Abwicklung

Mitglied-166676 am 23.03.2024
Mitglied-152903 am 29.02.2024
Mitglied-152903 am 29.02.2024
Mitglied-166039 am 04.02.2024
Mitglied-165644 am 29.12.2023
Mitglied-127315 am 29.12.2023
Mitglied-165404 am 09.12.2023

Sehr Gut Weiter so

Mitglied-154040 am 15.10.2023

Für den internationalen Versand sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. Hier muss eine klare Vereinbarung mit dem Versender getroffen werden und es ist notwendig, mit zuverlässigen und bewährten internationalen Frachtunternehmen zusammenzuarbeiten. Andernfalls kann es zu zahlreichen Störungen und Unzufriedenheit der Kunden kommen.

Mitglied-161114 am 03.08.2023

Vielen Dank!

Mitglied-162510 am 19.06.2023
Mitglied-161566 am 23.04.2023